Nachtflug
Eine Nachtflugberechtigung kann durch zusätzliche Ausbildung erworben werden. Eine Prüfung ist nicht erforderlich. Die vorgeschriebenen Ausbildungsbestandteile sind
- 5 Flugstunden bei Nacht
- davon mindestens 3 Stunden mit Lehrer
- davon mindestens 1 Stunde Überlandnavigationsflug
- mindestens 5 Alleinstarts und 5 Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand