Praxis
Ausbildung
- Flugvorbereitung einschl. Bestimmung von Masse und Schwerpunkt, Kontrolle und Bereitstellung des Flugzeuges
- Platzrundenverfahren einschl. Verfahren zum Vermeiden von Zusammenstößen, Vorsichtsmaßnahmen
- Führen des Flugzeuges mit Sicht nach Außen
- Grenzzustände im unteren Geschwindigkeitsbereich: Erkennen und Beenden von beginnend und voll überzogenen Flugzuständen
- Grenzzustände im oberen Geschwindigkeitsbereich: Erkennen und Beenden von Spiralsturzflugzuständen
- Starts und Landungen ohne und mit Seitenwind, Starts mit höchstzulässiger Leistung (Beladung), auf kurzen Pisten unter Berücksichtigung der Hindernisfreiheit und Landungen auf kurzen Pisten
- Führung des Flugzeuges ausschließlich nach Instrumenten: 180° Kehrtkurve (ACHTUNG: Keine Instrumentenflugausbildung)
- Überlandflug mit Sicht nach außen Koppel- und Funknavigation
- Notverfahren einschl. simulierte Ausfälle von Flugzeugausrüstungen
- An- und Abflüge zu kontrollierten Flugplätzen (Flughafeneinweisung), Flüge durch Kontrollzonen
- Einhalten von Flugverkehrsverfahren Sprechfunkverkehr und Sprechgruppen
Es werden nur Flugzeuge eingesetzt, die für den Zweck der Ausbildung von der zuständigen Stelle (Luftamt) hierfür genehmigt sind.
Prüfung
- Praktische Prüfung innerhalb 6 Monaten nach Beendigung der Ausbildung
- Praktische Prüfung muss innerhalb weiterer 6 Monate abgeschlossen (bestanden) werden.
- Praktische Prüfung besteht aus 6 Abschnitten, wobei Abschnitt 6 nur bei Prüfung auf mehrmotorigem Flugzeug anfällt.
- Der Bewerber (Prüfling) kann jeden Übung bzw. jedes Verfahren in der Prüfung ein mal wiederholen. Schafft er es beim zweiten Versuch wieder nicht, so ist der Prüfungsabschnitt nicht bestanden.
- Wird eine Übung in einem Prüfungsabschnitt (1 bis 6) nicht bestanden, so gilt der Prüfungsabschnitt als nicht bestanden. Wird mehr als ein Prüfungsabschnitt nicht bestanden, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
- Wird bei der Wiederholungsprüfung eines Prüfungsabschnittes dieser wieder nicht bestanden, so gilt die gesamte Prüfung als nicht bestanden.
Die Prüfung kann innerhalb der Zeit von 6 Monaten beliebig oft wiederholt werden. Der Bewerber (Prüfling) hat folgende Fähigkeiten nachzuweisen:
- Führen des Flugzeuges innerhalb der Betriebsgrenzen
- Ruhige und exakte Durchführung aller Übungen
- Gutes Urteilsvermögen und Verhalten als Luftfahrer (airmanship)
- Anwendung von Kenntnissen aus der Luftfahrt
- Kontrolle über das Flugzeug zu jedem Zeitpunkt
Prüfungsabschnitte:
- 1: Flugvorbereitung und Abflug
- 2: Allgemeine Flugübungen
- 3: Überlandflug
- 4: Anflug- und Landeverfahren
- 5: Außergewöhnliche- und Notverfahren
- 6: Simulierter Triebwerksausfall und Klassen/Muster bezogene Übungen (nur bei mehrmotorigem Flugzeug)