Sprachtest

Zur Verwendung der englischen Sprache im Flugfunk ist neben einem Sprechfunkzeugnis (BZF 1 oder AZF) ein Nachweis über Sprachkenntnisse nach der Definition der ICAO erforderlich. Die Sprachkenntnisse sind in 6 Stufen eingeteilt, wobei für Flugfunk Stufe 4 oder höher erforderlich ist.

Unser Ausbildungsleiter kann Verlängerungsprüfungen der Stufe 4 abnehmen.

Wahl des Prüfers

Inhalt der Prüfung

Alle Informationen zu den Sprachanforderungen für Luftfahrer finen Sie auch auf den Seiten des LBA unter folgendem Link: LBA Sprachanforderungen

Hörverständnis

Sprechfertigkeiten

Gültigkeitsdauer

Verlängerung