Sprachtest
Zur Verwendung der englischen Sprache im Flugfunk ist neben einem Sprechfunkzeugnis (BZF 1 oder AZF) ein Nachweis über Sprachkenntnisse nach der Definition der ICAO erforderlich. Die Sprachkenntnisse sind in 6 Stufen eingeteilt, wobei für Flugfunk Stufe 4 oder höher erforderlich ist.
Unser Ausbildungsleiter kann Verlängerungsprüfungen der Stufe 4 abnehmen.
Wahl des Prüfers
- Der Kandidat kann den Prüfer frei wählen.
- Ein Prüfer kann einen Kandidaten bei Befangenheit ablehnen.
Inhalt der Prüfung
Alle Informationen zu den Sprachanforderungen für Luftfahrer finen Sie auch auf den Seiten des LBA unter folgendem Link: LBA Sprachanforderungen
Hörverständnis
- Zu acht Hörproben in englischer Sprache werden multiple-choice Fragen mit drei möglichen und nur jeweils einer richtigen Antwort gestellt. Zum Bestehen müssen mindestens 75% der Fragen (6) richtig beantwortet werden.
- Dieser Teil der Prüfung kann mit bis zu acht Kandidaten gleichzeitig stattfinden. Alle bei der Prüfung Anwesenden sind zur Vertraulichkeit verpflichtet.
- Täuschungsversuche führen zu Ausschluss von der Prüfung, und die Prüfung wird als "nicht bestanden" bewertet.
Sprechfertigkeiten
- Der Prüfling beantwortet standardisierte Fragen.
- Kein Sichtkontakt zum Prüfer.
- Bewertet werden weder Inhalt noch die Korrektheit der Sprache direkt.
- Relevant ist der Grad der Beeinflussung der Verstehbarkeit durch
- Aussprache,
- Grammatik,
- Wortschatz,
- Redefluss,
- sowie die Fähigkeit,
- die Bedeutung gesprochener Worte zu erfassen und
- das Gespräch abhängig vom Verlauf zu führen.
Gültigkeitsdauer
- Level 4: 4 Jahre
- Level 5: 5 Jahre
- Level 6: unbegrenzt
Verlängerung
- Eine Verlängerungsprüfung erfordert nur einen Prüfer und ist kürzer als eine Erstprüfung - sie ist damit in der Regel mit geringeren Kosten verbunden.
- Verlängerung ist nur vor Ablauf möglich
- Das neue Ablaufdatum ergibt sich aus dem Datum der (Verlängerungs-)Prüfung und der Gültigkeitsdauer des jeweiligen Levels.