Voraussetzungen
Ziele
Ziel der PPL-A Ausbildung: Sichere und fachkundige Durchführung von Flügen nach Sichtflugregeln.
- Berechtigt als verantwortlicher Flugzeugführer oder Kopilot in nicht gewerbsmäßigem Luftverkehr tätig zu sein.
- Bei Prüfung wird Klassenberechtigung des Prüfungsflugzeuges erworben, z.B. SEP (A) Land
Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht und die praktische Ausbildung
- bis auf weiteres gilt die 3G-Regel: Genesen, Geimpft, Getestet.
Voraussetzungen für den Beginn der Ausbildung
- Nachweis über "Sofortmaßnahmen am Unfallort"
- Personalausweis oder Pass
- Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- Erklärung über Strafverfahren
- Antrag auf Auszug Polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0 oder P
- FAER-Auszug (Flensburg)
- Zuverlässigkeitsüberprüfung für nach §7 LuftSiG für Luftfahrer
- Mindestalter 16 Jahre, bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich.
Voraussetzungen für die Prüfung
- Bewerber PPL-A (Prüfung) mindestens 17 Jahre alt.
- Bewerber PPL-A (Prüfung) Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 oder 2 erforderlich.
- Bewerber (zur Prüfung) muss mindestens 45 Flugstunden nachweisen, 5 Stunden können auf zugelassenem Simulator durchgeführt werden. Max. 10(6) Stunden aus Segelflug und dgl. können angerechnet werden (1.120 LuftVZO)
- davon mindestens 25 Stunden (20 Stunden wenn z.B. Segelflug) mit Lehrer, und mindestens 10 Stunden Alleinflugzeit
- Mindestens 5 Stunden allein Überlandflug mit einer Länge von mindestens 270 km mit 2 Landungen (1.125 LuftVZO)
- Bewerber (Prüfling) muss Ausbildung in Übereinstimmung mit Lehrplan zu PPL-A Ausbildung nachweisen. (1.125 LuftVZO)