Weitere Informationen
Prüfung bestanden, wie geht's weiter?
Sie erhalten die Lizenz für Privatpiloten (Flugzeuge), ausgestellt nach den Regeln JAR-FCL (deutsch) und nach den Richtlinien der ICAO.
Sie ist gültig in folgenden Ländern:
Mitgliedsstaaten EASA (European Aviation Safty Authority), Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Spanien, Finnland, Türkei, Monaco, Rumänien, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Malta, Ungarn, Zypern, Schweiz, Norwegen, Lettland, Polen, Bulgarien, Kroatien, Albanien, Armenien, Estland, Litauen, Mazedonien, Moldavien
Die Rechte der Lizenz dürfen nur mit einem gültigem Medical ausgeübt werden.
Was muss mitgeführt werden?
- Lizenz
- Tauglichkeitszeugnis
- Ausweis mit Lichtbild
- Persönliches Flugbuch
Gültigkeit
- Klassenberechtigung SEP (Land) ist 24 Monate gültig.
- Die Gültigkeit des Medical ist altersabhängig:
- bis 39 Jahre: 5 Jahre,
- ab 40 bis 59 Jahre: 2 Jahre,
- ab 60 Jahre: 1 Jahr.
Verlängerung
Klassenberechtigung
- 12 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate
- Übungsflug mit Fluglehrer mindestens 1 Stunde Dauer
- 3 Monate vor Ablauf möglich
Medical
- 45 Tage vor Ablauf erneuern bei gleichem Datum
Sprachqualifikation
- Eine Verlängerungsprüfung erfordert nur einen Prüfer und ist kürzer als eine Erstprüfung - und ist damit in der Regel mit geringeren Kosten verbunden.
- Verlängerung ist nur vor Ablauf möglich
- Das neue Ablaufdatum ergibt sich aus dem Datum der (Verlängerungs-)Prüfung und der Gültigkeitsdauer des jeweiligen Levels.